BÖCKER ZIEMEN ist jetzt autorisiert für go-digital

20. Oktober 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat BÖCKER ZIEMEN für das Modul „Digitale Markterschließung“ autorisiert.

Nutzen Sie die Chance für Ihr Digitalisierungs-Projekt und sparen sie 50 % der Projektkosten.

 

In der heutigen Zeit wird der stationäre Einzelhandel vor besondere Herausforderungen gestellt. Verschärft hat sich zudem die Situation aufgrund der Corona-Pandemie. Besonders wichtig ist es, den Kontakt zu den Kunden zu halten und ihnen auch abseits des stationären Geschäfts Möglichkeiten zu bieten, das Produktsortiment einsehen und ggf. erwerben zu können – insbesondere über den Onlinekanal. Zudem sollte eine Vielfalt von Kanälen zur Kundenkommunikation und -interaktion genutzt werden. Hier spielt Social Media unter anderen eine wichtige Rolle. Die nahtlose Verknüpfung von On- und Offlinehandel sind von zukunftssichernder Bedeutung im Einzelhandel.
Was ist go-digital?

Go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie BMWi. Es unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU´s) sowie Handwerksbetriebe bei der Planung, Konzeption und Umsetzung geeigneter Digitalisierungsmaßnahmen. ­

Das go-digital-Programm umfasst drei Module:

Digitale Geschäftsprozesse
Digitale Markterschließung
IT-Sicherheit

Wie wir Sie im Beratungsmodul „digitale Markterschließung“ unterstützen:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Durchführung relevanter Analysen (Keyword, Nachfrage, Wettbewerb, Potentiale)
  • Beratung zum Aufbau und Optimierung der Social-Media-Präsenz
  • Beratung zu nachgeordneten Geschäftsprozessen eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem Hauptmodul mit einem Fördersatz von 50 % auf einen maximalen netto Beratertagesatz von 1.100 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten. Die Fördergelder werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitgestellt. ­

Wer kann gefördert werden?

Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Weniger als 100 Mitarbeiter
  2. Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  3. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  4. Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie ist der Ablauf? 

Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen auf Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben zugeschnittenen Projektplan. Dieser bildet die Grundlage für den Beratervertrag und somit für die Antragsstellung. Der Beratervertrag wird nur im Falle eines Förderbescheids wirksam.

  1. Der Antrag wird durch uns gestellt und wir kümmern uns auch um die Vollständigkeit der Unterlagen.
  2. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages beginnt das Projekt und ist auf eine Dauer von 6 Monaten ausgelegt.
  3. Innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Beratung ist der Verwendungsnachweis einzureichen, welcher einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis beinhaltet. Sie müssen sich hierum nicht kümmern, denn auch dies übernehmen wir für Sie.

    Haben wir ihr Interesse geweckt?

    Dann rufen Sie uns gerne unter +49 (0) 2241 26 101 94 / +49 (0) 2241 26 101 82 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie ein unverbindliches/kostenloses Erstgespräch.

    Gemeinsam eruieren wir Ihre Möglichkeiten und Perspektiven zur Umsetzung Ihres Digitalisierungsvorhabens im Rahmen des Förderprogramms.


    Wir freuen uns auf Sie!
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    Jan Höttges